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Sinti
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Sinti, auch Sinte genannt, sind eine ethnische Gruppe. Sie leben in Mittel-, West- und Osteuropa und im nördlichen Italien. In Deutschland ist ihre Anwesenheit bereits seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts belegt.

Sinti sind eine der Ethnien, die im deutschsprachigen Raum unter dem Sammelbegriff Sinti und Roma fallen.

Contents

‱ Etymologie
‱ Geschichte
‱ Gegenwart
‱ Deutschland
‱ Schweiz
‱ Kultur
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Bezeichnungen

Etymologie

Das Ethnonym Sinti (auch Sinte, Sg. m. Sinto; Pl. m. Sinti; Sg. f. Sinti(z)za, Sinta; Pl. f. Sinti(z)ze)cite-ref-1[1]cite-ref-2[2]cite-ref-3[3] ist seit ca. 1100 belegt. Es tritt in den Schriften des arabischen Chronisten al-Maidani auf.cite-ref-4[4]

HĂ€ufig wird das Wort von dem indischen Fluss Indus abgeleitet. Sindhu ist die Sanskrit-Bezeichnung des Flusses Indus und Sinti soll dann entsprechend ‚Menschen vom Sindhu‘ bedeuten.cite-ref-5[5] Auch bei der Annahme, die Herkunft der Sinti sei in der Region um Sukkur zu verorten,cite-ref-6[6] und der Ableitung vom Namen des vormals indischen, spĂ€ter zu Pakistan gehörenden Bundesstaates Sindh handelt es sich um eine naheliegende These.cite-ref-7[7]

Sprachgebrauch

Viele Sinti legen Wert darauf, in ihrer eigenstĂ€ndigen Kultur und Ethnie anerkannt und von Roma-Gruppen unterschieden zu werden. Das AbgrenzungsbedĂŒrfnis besteht wechselseitig. Es ist besonders ausgeprĂ€gt zwischen den Sinti einerseits und den sĂŒdosteuropĂ€ischen Roma andererseits.

Die International Roma Union empfiehlt den Oberbegriff „Roma“ fĂŒr alle Sinti und Roma. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma empfiehlt den Doppelbegriff „Sinti und Roma“.cite-ref-8[8]

Die Manusch sind eine Untergruppe der Sinti.cite-ref-9[9]

Geschichte

Mittelalter und FrĂŒhe Neuzeit

Es wird allgemein angenommen, dass die Vorfahren der Sinti aufgrund der Angriffe der Umayyaden gegen das Königreich der Sindhi (im heutigen Pakistan) im Jahre 711–713 und des Todes Raja Dahirs, Indien als KriegsflĂŒchtlinge verlassen haben mĂŒssen.cite-ref-10[10] Seit dem spĂ€ten 14. Jahrhundert ist ihre Anwesenheit in Ungarn und seit dem frĂŒhen 15. Jahrhundert in Mitteleuropa belegt (1407, Hildesheim). Die Sprache der Sinti zeigt an, dass es sich bei ihnen um die nachweislich Ă€lteste in Europa zugewanderte Indische Diaspora handelt.

Nachdem im 15. Jahrhundert Kaiser, Landesherren und StĂ€dte den Zuwanderern zunĂ€chst Schutzbriefe ausgestellt hatten, damit sie sich Ă€hnlich der jĂŒdischen Minderheit ungehindert bewegen konnten, stellten die Reichstage in Lindau (1496–1497) und Freiburg (1498) sie als angebliche VerrĂ€ter der Christenheit und Bundesgenossen der muslimischen TĂŒrken, als Zauberer und ÜbertrĂ€ger der Pest außerhalb der Rechtsordnung, verfĂŒgten ihren sozialen Ausschluss und erklĂ€rten sie fĂŒr vogelfrei: „Wann 
 yemandts mit der Tat gegen inen Hanndel furnemen wurde, der sol daran nit gefrevelt noch Unrecht gethan haben“ (1498).cite-ref-11[11]

Damit war eine grundsĂ€tzliche Umkehr des Reichsverbands, der Reichskreise und der Staaten in der Haltung gegenĂŒber der Minderheit eingeleitet, die allerdings nicht einheitlich vertreten wurde. So wurden auch weiterhin Duldungspapiere ausgegeben. Der Reichstag in Augsburg (1551) kritisierte dies und sprach erneut ein allgemeines Verbot der Duldung und die Vernichtung aller existierenden PĂ€sse aus. Dennoch standen „Heiden“ vor allem als Soldaten mit gesuchter Kompetenz und mitunter auch in der Rolle von Offizieren in den zeitgenössischen Söldnerheeren sowohl unter kaiserlichem als auch unter landesherrlichem Schutz. In den Armeen des 17. und noch des 18. Jahrhunderts bis zur EinfĂŒhrung stehender Untertanenheere waren sie ein selbstverstĂ€ndliches Element. Einige von ihnen sind als hohe Polizeioffiziere („Landesvisitator“, „Landleutnant“ u. a.) bekannt (18. Jh.).

Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts nahmen andererseits die bis dahin nur gelegentlich verkĂŒndeten Abwehrvorschriften in der Zahl zu und eskalierten in der SchĂ€rfe. Mit regelmĂ€ĂŸigen Streifungen, mit flĂ€chendeckenden stĂ€ndig erneuerten zahlreichen Aufenthalts-, Betretungs- und UnterstĂŒtzungsverboten und mit drakonischen Strafandrohungen begann in Mittel- und Westeuropa eine allgemeine Verfolgung der Minderheit, die in den 1720er Jahren ihren Höhepunkt erreichte. Sie zielte auf „Ausrottung“.

Es bildete sich ein gestuftes Strafsystem heraus, nach dem hĂ€ufig auf eine erste Ausweisung und den Staupenschlag, bei der zweiten GrenzĂŒbertretung die Brandmarkung und beim dritten Mal die Hinrichtung erfolgen sollte. Mit „summarischen“ Prozessen verzichteten die Behörden im Falle von „Zigeunern“ hĂ€ufig auf die vorgeschriebenen geregelten Verfahren. Kinder waren gezwungen, der Hinrichtung ihrer Eltern – u. U. „am nĂ€chsten Baum“ – zuzuschauen, bevor sie ĂŒber die Grenze getrieben oder Familien der Mehrheitsbevölkerung ĂŒbergeben wurden. Zwar war alles „herrenlose Gesindel“ rechtlich ausgeschlossen, die Sanktionen gegen „Zigeuner“ und ihnen gleichgestellte „Vagabunden“ aber waren die repressivsten.cite-ref-12[12] Gleichzeitig gab es in einigen Territorien Sinti in der Rolle hoher Polizeiverantwortlicher.cite-ref-13[13]

WĂ€hrend in Frankreich bereits in der ersten HĂ€lfte des 18. Jahrhunderts der Staat angesichts der Erfolglosigkeit seiner bisherigen Sicherheits- und Ordnungspolitik zur Domizilierung der BohĂ©miens ou Egyptiens ĂŒberging, galt das in den Staaten des Alten Reichs verbreitete Konzept der „Vertilgung“ bis in die erste HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts. Es ist jedoch festzustellen, dass es eine erhebliche Differenz zwischen Normsetzung und Normumsetzung gab. Selbst in den Jahren rĂŒcksichtslosester Vorschriften gab es immer zugleich auch die Vergabe von PĂ€ssen und Wohlverhaltensattestaten und die grundsĂ€tzliche Möglichkeit, als „pardonierter Zigeuner“ in die Mehrheitsgesellschaft zu wechseln. Nachdem „Heiden“ in der staatlich-behördlichen Perspektive in der ersten HĂ€lfte des 18. Jahrhunderts eine angesichts der geringen GrĂ¶ĂŸe der Minderheit außerordentliche Rolle gespielt hatten, ließ das sicherheits- und ordnungspolitische Interesse in der zweiten JahrhunderthĂ€lfte stark nach, um im letzten Jahrhundertdrittel weitgehend zu verschwinden.cite-ref-15[15]

JĂŒngere Geschichte

Mit dem Untergang des Alten Reichs und der Entstehung bĂŒrgerlicher RechtsverhĂ€ltnisse in den deutschen Staaten erhielten die dort geborenen und lebenden Sinti die jeweilige StaatsbĂŒrgerschaft und waren rechtlich allen anderen StaatsbĂŒrgern gleichgestellt. Mit der Auflösung der traditionellen Berufsvereinigungen, der Verallgemeinerung der Lohnarbeit und der EinfĂŒhrung der Gewerbefreiheit eröffneten sich einerseits neue Zugangsmöglichkeiten in ĂŒberkommene wie in neue TĂ€tigkeitsfelder. Andererseits zerstörten die industrielle Warenproduktion und die mit ihr einhergehenden Verteilungsformen Erwerbsmöglichkeiten. Mit der Reform des Niederlassungsrechts um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es zum einen zumindest formalrechtlich möglich, die Dauermigration zu beenden. Zum anderen erleichterte die FreizĂŒgigkeit die Migration. Zugleich erhöhte sie allgemein die MobilitĂ€t und verschĂ€rfte die Konkurrenz der Erwerbsmigranten. Viele Familien wechselten – vermehrt im spĂ€teren Verlauf des Jahrhunderts und nicht zuletzt angesichts einer zunehmenden Repression – mehr oder weniger unauffĂ€llig in eine ortsfeste oder teilweise ortsfeste Lebensweise. In Preußen waren Roma und Sinti um die Mitte der 1880er Jahre â€žĂŒberwiegend sesshaft“.cite-ref-16[16]

Der ReichsgrĂŒndung 1871 folgte eine Wiederentdeckung der jetzt so genannten „Zigeunerplage“cite-ref-17[17] und ein „Umschwung“ (Fricke) zu erneuter und eskalierender Verfolgung.cite-ref-18[18] Es kam zu einem krĂ€ftigen Wiederaufleben antiziganistischer Inhalte in Medien und Politik. Unterschieden wurde nun zwischen „inlĂ€ndischen“ und „auslĂ€ndischen Zigeunern“. WĂ€hrend es sich bei ersteren vor allem um die lange in Deutschland beheimateten Sinti handelte, waren die zweiten in hohem Maße jene Roma, die nach der Jahrhundertmitte im Gefolge der Zigeunerbefreiung im Habsburger Reich SĂŒdosteuropa verlassen hatten und nach Mitteleuropa migriert waren. 1899 wurde in MĂŒnchen als polizeiliche Datensammelstelle eine Reichszentrale zur „ZigeunerbekĂ€mpfung“ eingerichtet. Sie verfĂŒgte 1926 ĂŒber die biografischen Daten, Fotos und FingerabdrĂŒcke von 14.000 Personen. Nach der Jahrhundertwende beendete offenes Sonderrecht die Phase der rechtlichen Gleichstellung. In Preußen erging am 17. Februar 1906 die restriktive und repressive „Anweisung zur BekĂ€mpfung des Zigeunerwesens“, die von anderen deutschen LĂ€ndern ĂŒbernommen wurde. WĂ€hrend „Zigeuner“ ohne deutsche StaatsbĂŒrgerschaft auszuweisen waren, sollten die deutschen sesshaft gemacht werden. Dem dienten Maßnahmen wie die Überweisung der Kinder in FĂŒrsorgeerziehung, die Verweigerung von Wandergewerbescheinen oder EinschrĂ€nkungen beim Lagern. Die „Anweisungen“, 1924 erneuert, blieben jahrzehntelang maßgebliche Richtlinie.

Am 16. Juli 1926 wurde im Freistaat Bayern das „Gesetz zur BekĂ€mpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ verabschiedet.cite-ref-19[19] AusfĂŒhrungsbestimmungen und zeitgenössische Fachkommentare belegen seine kriminalprĂ€ventive Funktion, d. h. die genannten Fallgruppen galten als per se kriminell. Die Unterscheidung zwischen „Zigeunern“ und „Landfahrern“ beruhte auf einem rassistischen und völkischen GrundverstĂ€ndnis, ein in der Normierung neues Element: „Die Rassenkunde gibt darĂŒber Aufschluss, wer als Zigeuner anzusehen ist.“cite-ref-20[20] Ein Runderlass des preußischen Innenministeriums vom 3. November 1927 ordnete die Abnahme von FingerabdrĂŒcken bei „allen nichtseßhaften Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ an. Wer ĂŒber 18 war, musste sich fĂŒr eine „Bescheinigung“ fotografieren lassen, die die Funktion eines Sonderausweises bekam. Weitere Fotos gingen mit den FingerabdrĂŒcken an die besagte „Zigeunerpolizeistelle MĂŒnchen“.cite-ref-21[21] Das bayerische Gesetz von 1926 wurde zur Vorlage fĂŒr das von dem sozialdemokratischen Innenminister Wilhelm Leuschner des Volksstaats Hessen vorgelegte und am 3. April 1929 verabschiedete „Gesetz zur BekĂ€mpfung des Zigeunerunwesens“.cite-ref-22[22] In diesem Fall wie generell wurden die Exklusionsmaßnahmen gegen „Zigeuner“ und „Landfahrer“ – von „Arbeitsscheuen“ war in Hessen nicht die Rede – von allen Parteien mit Ausnahme der KPD befĂŒrwortet, die das Gesetz als verfassungswidrig ablehnte.

In vielen Orten gab es Initiativen von BĂŒrgern oder von Behörden, die sich bei ihren Maßnahmen auf BĂŒrgerappelle beriefen, „Zigeuner“ entweder zu verdrĂ€ngen oder sie unter polizeiliche Bewachung zu stellen. In Köln, wo wĂ€hrend der Weltwirtschaftskrise zahlreiche „wilde Siedlungen“ hĂ€ufig in Gestalt von WohnwagenstellplĂ€tzen entstanden waren, schlug 1929 die Polizei einen Zigeunersammelplatz vor. Damit sei der „allgemeinen Unsicherheit und Verunstaltung des Straßenbilds“ zu begegnen.cite-ref-23[23] Im preußischen Frankfurt am Main richtete die Stadt auf sozialdemokratische Initiative hin ein „Konzentrationslager“ fĂŒr „Zigeuner“ ein.cite-ref-24[24] Der Begriff war bis dahin im deutschen politischen Sprachgebrauch Lagern fĂŒr abzuschiebende „Ostjuden“ vorbehalten gewesen.

Die rassistische Neudefinition der Minderheit ĂŒberschnitt sich mit der ĂŒberkommenen soziografischen Definition: einerseits wurde „rassisch“ zwischen angeblich nichtdeutschen „Zigeunern“ und deutschen Landfahrern unterschieden, andererseits wurden nur Fallgruppen mit dem kulturellen Merkmal einer „fahrenden“ Lebensweise, das die ortsfest Lebenden nicht weiter aufwiesen, dem Ausschluss unterworfen. Eine Unterscheidung zugunsten oder zulasten dieser oder jener Subgruppe der Romaethnie trafen weder die Behörden noch das dominanzgesellschaftliche Vorurteil. Sie unterschieden grundsĂ€tzlich nicht. „Zigeuner“, soweit sie augenscheinlich „nomadisierend“ dem antiziganistischen Stereotyp entsprachen, waren unbeachtlich ihrer Selbstwahrnehmung alle unterschiedslos unerwĂŒnscht.

Nationalsozialismus

→

Hauptartikel

:

Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus

Die staatlichen antiziganistischen Normen und Praktiken der vornationalsozialistischen Zeit wurden im Nationalsozialismus zunĂ€chst fortgefĂŒhrt. Dann wurden sie schrittweise verschĂ€rft und ausgeweitet. Dabei spielten Initiativen von der unteren Ebene der staatlichen Hierarchie eine wesentliche Rolle. Die Maßnahmen richteten sich wie zuvor generell gegen deutsche und nichtdeutsche Roma und Sinti. Alle „Zigeuner“ wurden sowohl aus „rassehygienischen“ als auch aus ethnisch-rassistischen Motiven verfolgt. Das Etikett stufte die davon Betroffenen als zugleich kollektiv „asozial“ und „fremdrassig“ ein. Ab 1936 wurde den Sinti-Kindern in Nazideutschland eine Schulbildung verwehrt.cite-ref-25[25] Die Einstufung zog eine rassische bzw. völkische Scheidelinie zwischen „Zigeunern“, nĂ€mlich „Vollzigeunern“ und „Zigeunermischlingen“, auf der einen und einer Vielzahl von vor allem subproletarischen Sozialgruppen „deutschblĂŒtiger Asozialer“ auf der anderen Seite.

Die Mitarbeiter der Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt entwickelten ein detailliertes System der genetisch-genealogischen Qualifizierung als „Zigeuner“ bzw. als „Nicht-Zigeuner“. Jeden einzelnen der von ihnen erfassten kategorisierten sie nach seinen angeblichen „Blutsanteilen“. So schufen sie die Voraussetzungen fĂŒr eine Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus – so der Runderlass Himmlers vom 8. Dezember 1938 – als der entscheidenden Weichenstellung in Richtung des Genozids (siehe Völkermord an den Sinti und Roma). Am 16. Dezember 1942 und nach dem weitgehenden Abschluss der Arbeiten an einem „Zigeunersippenarchiv“ ordnete Himmler dann mit dem Auschwitz-Erlass an, „Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblĂŒtige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft“ in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zu deportieren.cite-ref-26[26]

WĂ€hrend „Nicht-Zigeuner“, d. h. „deutschblĂŒtige Asoziale“, nicht zu den Fallgruppen gehörten, die der Auschwitz-Erlass als zu deportieren nannte, sollten nach den AusfĂŒhrungsbestimmungen vom 29. Januar 1943 „reinrassige“ Sinti und Lalleri oder „im zigeunerischen Sinne gute Mischlinge“ dieser beiden Gruppen von der Umsetzung des Erlasses laut dessen Ausnahmebestimmungen ausgenommen sein. Die Zahl der Verschonten war „verschwindend gering“. Sie betrug „weniger als ein Prozent“ der rund 30.000 bei Kriegsbeginn im Deutschen Reich lebenden „Zigeuner“.cite-ref-27[27]

Die im Elsass lebenden Sinti wurden nach der Besetzung des Elsass nach Innerfrankreich ausgewiesen, soweit sie dorthin nicht bereits geflĂŒchtet waren. Diejenigen, die sich nach der Kapitulation Frankreichs in der Vichy-Zone aufhielten, wurden in einem Lager im DĂ©partement PyrĂ©nĂ©es-Orientales interniert. Soweit sie im besetzten Frankreich einer Internierung in einem der von den französischen Behörden einzurichtenden Lager unterlagen, verschlechterten sich zwar ihre Lebensbedingungen. Da Erfassung und Internierung jedoch in französischen HĂ€nden lag, nomades und Ă€hnliche Gruppen nicht nach rassepolitischen Kriterien unterschieden und kategorisiert wurden und keine eliminatorischen Zielsetzungen bestanden, ĂŒberlebten sie die NS-Besatzung zum grĂ¶ĂŸten Teil.cite-ref-28[28] Über 25.000 Roma aus elf LĂ€ndern Europas, ganz ĂŒberwiegend aber aus Deutschland und Österreich und mehrheitlich Sinti, wurden nach Auschwitz deportiert, mindestens 17.000 von ihnen dort ermordet. „Insgesamt wurden an die 15.000 Menschen aus Deutschland zwischen 1938 und 1945 als ‚Zigeuner‘ oder ‚Zigeunermischlinge‘ umgebracht“, davon etwa 10.500 in Auschwitz-Birkenau.cite-ref-29[29]

Gegenwart

In Deutschland leben bis zu 60.000 Sinti deutscher StaatsbĂŒrgerschaftcite-ref-30[30] als Nachfahren der historischen Zuwanderung vor 600 Jahren. Bereits 1982 stellte die Bundesregierung fest, dass sie „entgegen der landlĂ€ufigen Meinung (
) fast alle seßhaft“ seien.cite-ref-31[31]

Als Spitzenvertretung der Minderheit findet der 1982 in der Nachfolge des Verbands Deutscher Sinti gegrĂŒndete Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg allgemeine Anerkennung. Sein langjĂ€hriger Vorsitzender Romani Rose war einer der fĂŒhrenden Aktivisten der BĂŒrgerrechtsbewegung der 1970er und 1980er Jahre und ist seit 1982 Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Im Zentralrat sind neun LandesverbĂ€nde und weitere regionale MitgliedsverbĂ€nde zusammengeschlossen.

Kleinere Gruppen der Minderheit schlossen sich in der frĂŒher im Rheinland (Sitz in Köln), jetzt in Niedersachsen (Sitz in Göttingen) beheimateten Sinti Allianz Deutschland und in der Rom und Cinti Union (Hamburg) zusammen, die jeweils vor allem regionale Bedeutung haben und sie mit den Regionalorganisationen des Zentralrats teilen. Der Landesverein der Sinti in Hamburg vertritt eine deutlich weniger abgrenzende Haltung gegenĂŒber der Mehrheitsbevölkerung und -gesellschaft als die Sinti Allianz,cite-ref-32[32] neben der ebenfalls abseits des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma auch der NiedersĂ€chsische Verband Deutscher Sinti e. V. Sinti-Interessen vertritt.

Die Sprache der Sinti wird als Sintitikes, gelegentlich als Sintikanes/Sintikenes und als sintengeri tschib (Sprache der Sinti) bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine exklusive Sprache, also um keine Untersprache der Roma. Zum Beispiel können sich rumÀnische Sinti zwar mit deutschen Sinti in ihrer jeweils eigenen Sprache unterhalten, aber deutsche Sinti mit deutschen Roma nicht, ebenso wenig rumÀnische Sinti mit rumÀnischen Romacite-ref-33[33] oder slowenische Sinti mit slowenischen Roma.cite-ref-34[34]

Aktuelle Untersuchungen zur sozialen Lage der Sinti liegen nicht vor. Solche entstanden in den 1980er Jahren.cite-ref-35[35] Sinti standen im Fokus, aber aus dem Blick fielen all jene, die Wert darauf legten, als „Zigeuner“ unbekannt zu sein und zu bleiben. Ohne Aufmerksamkeit blieben daneben als Fallgruppen erstens die unerkannt lebenden „Gastarbeiter-Roma“ aus Spanien oder Jugoslawien und zweitens spĂ€ter dann die Angehörigen osteuropĂ€ischer Romagruppen, wie sie seit dem Systemwechsel und den daraus hervorgehenden sozialen Notlagen und Kriegen u. a. nach Deutschland migrierten. Die Untersuchungen der 1980er Jahre verorteten Sinti in einer ökonomischen, sozialen und bildungsmĂ€ĂŸigen Randlage. Eine Studie von 2001 kam im RĂŒckblick zu dem Schluss, dass ausweislich dieser Untersuchungen damals und „bis heute ein im VerhĂ€ltnis zum Bevölkerungsdurchschnitt grĂ¶ĂŸerer Teil der Sinti und der Jenischen in Armut“ gelebt habe und weiter lebe. Die „aggressive Vertreibungspolitik“ seit den spĂ€ten 1940er Jahren „sowie die Ă€ngstliche Kontroll- und BewĂ€hrungspolitik“ der 1960er Jahre hĂ€tten sie „sozial und ökonomisch ausgegrenzt“. Sie hĂ€tten weiterhin geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, beim sozialen Status, bei der Schulbildung und bei der Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen.cite-ref-36[36]

Eine 2011 publizierte Untersuchung zur Bildungssituation „deutscher Sinti und Roma“, die sich real allein auf Sinti in der eingeschrĂ€nkten Definition der deutschen DachverbĂ€nde, also auf Gruppenangehörige mit deutscher StaatsbĂŒrgerschaft und „autochthoner“ Herkunft bezieht, Roma anderer Provenienz aber ausschließt,cite-ref-37[37] stellt ĂŒberdurchschnittliche Anteile bei der Nicht-Beschulung, beim Besuch von Förderschulen und beim Fehlen einer beruflichen Ausbildung fest.cite-ref-38[38] Vielfach sei „die Alphabetisierung als ausreichende formelle Bildung“ angesehen worden. Es existierten auch „Ängste um die eigenen Kinder, wenn diese sich in der Mehrheit bewegen.“ Alexander von Plato, Mitautor und wissenschaftlicher Begleiter der Studie, erklĂ€rte dazu: „durch die NS-Politik kam es zum Bildungsbruch.“ Es habe ein allgemeines Schulverbot fĂŒr „Zigeuner“ gegeben und nur ein kleiner Teil der Minderheit habe ĂŒberhaupt ĂŒberlebt.cite-ref-39[39] Gleichzeitig hĂ€lt die Studie fest, es sei „vor allem in der dritten Generation [nach dem Ende des Nationalsozialismus] eine zunehmende UnterstĂŒtzung bei den BildungsbemĂŒhungen durch die Familie zu beobachten, verbunden mit einem höheren Schulbildungsgrad der Elterngeneration.“ Experten sehen einen RĂŒckstand gegenĂŒber in Deutschland lebenden osteuropĂ€ischen Roma, der mit den vormaligen Ausbildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten „in den frĂŒheren sozialistischen Staaten zu tun“ habe.cite-ref-40[40]

In der nach wie vor bestehenden Mangelsituation vor allem der Eltern- und Großelterngeneration liegt eine Differenz zu den entsprechenden Altersgruppen osteuropĂ€ischer Migranten-Roma, die bis zum Systemwechsel zum Beginn der 1990er Jahre ĂŒber vergleichsweise gute Bildungschancen verfĂŒgten. Inzwischen schließt die Differenz sich, weil viele osteuropĂ€ische Roma – wie generell Angehörige der sozialen Unterschichten – seither ebenfalls in ihren ökonomischen, sozialen und Bildungschancen stark beeintrĂ€chtigt werden.cite-ref-41[41]

Rechtliche und staatlich-politische Anerkennung

Eine separate Anerkennung der Sinti als Minderheit abseits der Roma gibt es nicht, obwohl zahlreiche historische Evidenz dafĂŒr spricht, Sinti als eigenstĂ€ndige Volksgruppe separat gleichwertig neben Roma anzuerkennen. Allein unter den Sinti existieren unterschiedliche Sinti-Gruppen und Sprachdialekte und die Sinti-Geschichte kann sich unabhĂ€ngig von den Roma zurĂŒck rekonstruieren.

Deutschland

Seit 1997 sind mit der Ratifizierung des RahmenĂŒbereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten durch die Bundesrepublik Deutschland neben DĂ€nen, Friesen und Sorben „die deutschen Sinti und Roma“, soweit „seit Jahrhunderten traditionell heimisch“ und auch im Besitz der deutschen StaatsbĂŒrgerschaft, als „nationale Minderheit“ anerkannt. Die Minderheitssprachen (sowie die Regionalsprache Niederdeutsch), somit auch das Romanes, sind nach der EuropĂ€ischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen von 1998 geschĂŒtzt.cite-ref-42[42] Nicht einbezogen in den NationalitĂ€tenschutz wurden demnach die osteuropĂ€ischen Roma-Immigranten der 1950er Jahre, die seit den 1960er Jahren heimisch gewordenen sĂŒdost- und sĂŒdeuropĂ€ischen „Gastarbeiter-Roma“ sowie die seit den 1990er Jahren als Kriegs- und ArmutsflĂŒchtlinge zugewanderten osteuropĂ€ischen Roma, wiewohl viele von ihnen ebenfalls seit langem oder seit Geburt in der Bundesrepublik beheimatet und deutsche StaatsbĂŒrger sind.

2005 schlossen das Land Rheinland-Pfalz und der Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. eine Rahmenvereinbarung.cite-ref-43[43] 2012 folgte die Freie Hansestadt Bremen ebenfalls mit einer Rahmenvereinbarung mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bremen e. V.cite-ref-44[44] Seit 2012 sind der Schutz und die Förderung der Angehörigen der nationalen Minderheit in die Landesverfassung von Schleswig-Holstein aufgenommen.cite-ref-45[45] Seit 2013 regelt ein Staatsvertrag die Beziehungen zwischen dem Land Baden-WĂŒrttemberg und den dort lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit. Ein „Rat fĂŒr die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma“ wurde etabliert.cite-ref-46[46]

Österreich

Die österreichischen Sinticite-ref-romaniprojekt-47-0[47]cite-ref-rombase-uni-graz-at-48-0[48] sind als Teil der Roma nach dem Volksgruppengesetz als Minderheit anerkannt,cite-ref-demokratiezentrum-49-0[49]cite-ref-medienservicestelle-50-0[50] und Roman(es) ist anerkannte Minderheitensprache in Österreich.

Sie waren vom spĂ€teren 18. Jahrhundert, hauptsĂ€chlich aber um 1900, aus dem damals noch österreichischen Böhmen und MĂ€hren, vereinzelt auch aus SĂŒddeutschland, zugewandert,cite-ref-romaniprojekt-47-1[47] und wurden wie die Roma schwer vom NS-Genozid getroffen. Eine Zahl der in Österreich lebenden Sinti ist nicht bekannt. Sie gelten heute als gut integriert, aber abgekapselt. Die österreichischen Sinti hatten Vorbehalte, unter dem Sammelbegriff „Roma“ rechtlich anerkannt zu werden, anfangs wurden Vereinen, die die Bezeichnung Sinti im Namen fĂŒhrten, gerichtliche Schritte angedroht.cite-ref-romaniprojekt-romanipe-51-0[51] Heute bezeichnet sich die im Kulturverein Österreichischer Roma organisierte Volksgruppe als (österreichische) Roma oder Roma und Sinti.cite-ref-kv-roma-52-0[52]

Schweiz

1998 trat die Schweiz dem EuropĂ€ischen RahmenĂŒbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten bei. Das betraf „die traditionellen sprachlichen Minderheiten“ (die deutsch-, französisch-, italienisch- und rĂ€toromanischsprachige Bevölkerung) als auch „die jĂŒdische Gemeinschaft und die Fahrenden“. Voraussetzung einer Anerkennung der Zugehörigkeit zur Minderheit der „Fahrenden“ sind die „schweizerische Staatsangehörigkeit“ und die „Pflege seit langem bestehender, fester und dauerhafter Bindungen zur Schweiz“.cite-ref-53[53] Gemeint sind gemeinschaftlich die beiden Teilgruppen der Sinti und der Jenischen. Eine reale Erwerbs- und Lebensweise, die sich als „fahrend“ bezeichnen ließe, ist keine Bedingung einer Aufnahme in diese Minderheitenkategorie.cite-ref-54[54] Zumindest die Teilgruppe der Jenischen geht auch ganz ĂŒberwiegend keinen reisenden Erwerbsweisen als etwa Marktbeschicker oder reisender Schausteller nach und lebt seit Generationen ortsgebunden. Zu Sinti liegen zwar entsprechende Angaben nicht vor, aber es ist kein Anlass anzunehmen, dass Schweizer Sinti anders als ihre europĂ€ischen Nachbarn lebten, also als „Fahrendes Volk“. Das Jenische ist als eigenstĂ€ndiger „'Soziolekt', als Sondersprache oder auch als Sonderwortschatz“ geschĂŒtzt, das Romanes der Sinti dagegen nicht.cite-ref-55[55] Roma, die in den vergangenen Jahrzehnten aus anderen europĂ€ischen Staaten in die Schweiz migrierten, sind ungeachtet einer Schweizer StaatsbĂŒrgerschaft nicht in die nationale Minderheit einbezogen.

Kultur

Sinti in Deutschland fĂŒhlen sich „mit den Regionalkulturen“ der RĂ€ume, in denen sie seit Generationen beheimatet sind, „stark verbunden“.cite-ref-56[56] Traditionelle spezifische Besonderheiten sind neben der Sprache Romanes z. T. umfassendere Formen der familiĂ€ren Organisation noch ĂŒber die „zusammenhĂ€ngende Drei-Generationen-Familie“ hinaus, wie sie anders als bei Sinti inzwischen in der eingesessenen Umgebungsgesellschaft nur mehr einen Restbestand darstellt. „Familiengeschichte, Gruppenregeln und Abgrenzung gegenĂŒber anderen FamilienverbĂ€nden“ halten diese großfamiliĂ€ren Teilgruppen mit jeweils „starker regionaler Bindung“ zusammen.cite-ref-57[57] Reinhold Lagrene, Sinto, spricht von einer besonderen „Achtung gegenĂŒber alten Menschen“, die „bis heute selbstverstĂ€ndlich“ sei.cite-ref-58[58]

Nach wie vor gibt es unter traditionalistisch orientierten Sinti, wie sie sich zum Beispiel in der „Sinti-Allianz“ finden,cite-ref-59[59] interne Formen der Normierung und Konfliktregelung, traditionelle Meidungsregeln und Umgangsgebote. „In geschwĂ€chter Form“ ist hier „die Institution des Rechtsprechers“ einzuordnen.cite-ref-60[60] Dazu gehört, dass alles, was mit Tod und Blut zu tun habe, „unrein“ sei. Daraus ergibt sich ein Verbot, Arzt oder Krankenschwester zu werden. Nur der Vater zĂ€hlt, beispielsweise ist der Vater Sinto und die Mutter keine Sinteza, ist man Sinto und umgekehrt natĂŒrlich genauso. Frauen hĂ€tten sich im Beisein besonders von Ă€lteren MĂ€nnern und in der Öffentlichkeit zurĂŒckzuhalten. Alle aber hĂ€tten Älteren und „Respektspersonen“ eine besondere Ehrerbietung zu erweisen. Dieser Traditionalismus ist innerhalb der Sinti-Community umstritten.cite-ref-61[61] Welche Bedeutung ihm heute noch in der Lebenspraxis der Angehörigen der Minderheit zukommt, ist nicht zu sagen.

Offenkundig hat er Gemeinsamkeiten mit dem in der europĂ€ischen Dominanzgesellschaft lange vorherrschenden und bis heute – nicht selten noch sehr ausgeprĂ€gt – vorhandenen Patriarchalismus und konfessioneller, nationaler, regionaler oder sozialer Abgrenzung, wie an der Verurteilung von „Mischehen“ erkennbar. Wie viel Zustimmung er innerhalb der Minderheit heute noch findet, ist unbekannt. Katrin Reemtsma betont dazu, dass die Voraussetzungen zur Bewahrung und FortfĂŒhrung traditioneller kultureller Formen noch ungĂŒnstiger seien als in den umgebungsgesellschaftlichen regionalen und sozialspezifischen Kulturen. Nicht allein die allgemeinen sozioökonomischen VerĂ€nderungen, sondern vor allem „die Verfolgung wĂ€hrend des Nationalsozialismus zerstörten die traditionellen Lebensgrundlagen und sozialen Strukturen der meisten Familien. Die Mehrheit der alten Menschen, Vermittler der Kultur und Wahrer ĂŒber die Einhaltung der sozialen Normen war umgebracht worden.“cite-ref-62[62]

Deutsche Sinti waren ursprĂŒnglich mehrheitlich katholisch, eine Minderheit evangelisch. Mittlerweile ist in Deutschland die Zahl der Sinti in der katholischen Kirche rĂŒcklĂ€ufig, wĂ€hrend die Pfingstbewegung und andere evangelischen Freikirchen einen starken Zulauf verzeichnen.cite-ref-63[63] Daneben gibt es spezifische Formen des Volksglaubens wie zum Beispiel die Vorstellung vom „schwarzen und den weißen Mulo“ (Totengeister, Tote)cite-ref-64[64] und eine speziell ausgeprĂ€gte Ahnenverehrung, wie es auch in den regionalen Mehrheitskulturen dissidente Formen des Volksglaubens gibt.

Heute nennen Sinti vor allem drei Themenfelder als charakteristisch fĂŒr Sinti-Kultur: ihre Sprache,cite-ref-65[65] im Zusammenhang damit die Kultur der oralen Überlieferung und ErzĂ€hlkunstcite-ref-66[66] und die Musik,cite-ref-67[67] die sich ĂŒber ein weites Spektrum von Varianten verteilt und vor allem hörerorientiert gemacht wird, also keine eigentĂŒmlichen „ethnischen“ Merkmale aufweist. Was die Sprache betrifft, geht Reinhold Lagrene von einer „ausgeprĂ€gte(n) Tradition und Volkskultur im GeschichtenerzĂ€hlen“ aus. Die mĂŒndliche Überlieferung sei zwar keine Besonderheit, aber Sinti hĂ€tten sie „möglicherweise stĂ€rker als die Mehrheitsbevölkerung bis heute bewahrt“.cite-ref-68[68] Zugleich hĂ€lt Reinhold Lagrene fest, dass „anders als bei den Roma in anderen europĂ€ischen LĂ€ndern 
 die bisherige Haltung der deutschen Sinti einer Verschriftlichung ihrer Sprache gegenĂŒber ĂŒberwiegend ablehnend“ sei. Der Zentralrat als Dachorganisation respektiere das. Gleichwohl mĂŒsse das Bewusstsein innerhalb der Minderheit fĂŒr die Bedeutung der Sprache doch gestĂ€rkt werden, wenn sie fortbestehen solle.cite-ref-69[69] Ein Beleg dafĂŒr, dass nicht alle Sinti in gleicher Weise traditionellen Meidungsgeboten verhaftet sind, ist die von der Romanes-Arbeit-Marburg e. V., zu der auch Sinti gehören, erarbeitete Übersetzung des Neuen Testaments in das deutsche Romanes.cite-ref-70[70] Zu den kulturellen Leistungen von Angehörigen der Minderheit gehören BeitrĂ€ge zur Allgemeinkultur. Eine grĂ¶ĂŸere Zahl von Sinti ist mit herausragenden BeitrĂ€gen zur Musik hervorgetreten, so zum Beispiel der Manouche Django Reinhardt zum Swing und der elsĂ€ssische Manouche BirĂ©li LagrĂšne zum modernen Jazz, zu lateinamerikanischer Musik und zur Klassik. Eine GrĂ¶ĂŸe der deutschen PopulĂ€rmusik ist Marianne Rosenberg. Ihr Vater Otto Rosenberg und ihre Schwester Petra Rosenberg sind aus der BĂŒrgerrechtsbewegung bekannt.

Einige Sinti-Familien verbindet eine lange Zugehörigkeit mit dem reisenden Unterhaltungsgewerbe. Manches Zirkus-Unternehmen und manche Familie von Hochseilartisten hat Sinti-Herkunft oder ist mit Angehörigen der Minderheit verwandtschaftlich eng verbunden.cite-ref-71[71]

Literatur

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‱ Marion Bonillo: „Zigeunerpolitik“ im Deutschen Kaiserreich 1871–1918 (= Sinti- und Romastudien. Band 28). Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2001, ISBN 3-631-37952-8.
‱ Karin Bott-Bodenhausen (Hrsg.): Sinti in der Grafschaft Lippe. Studien zur Geschichte der „Zigeuner“ im 18. Jahrhundert. Minerva-Publikationen, MĂŒnchen 1988, ISBN 3-597-10546-7.
‱ Rajko Đurić, Jörg Becken, A. Bertolt Bengsch: Ohne Heim – Ohne Grab. Die Geschichte der Roma und Sinti. Aufbau-Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-351-02418-5.
‱ Udo Engbring-Romang, Wilhelm Solms: „Diebstahl im Blick?“ Zur Kriminalisierung der „Zigeuner“ (= BeitrĂ€ge zur Antiziganismusforschung. Band 2). Herausgegeben im Auftrag der Gesellschaft fĂŒr Antiziganismusforschung e. V. I-Verb.de, Seeheim 2005.
‱ Karola Fings: Sinti und Roma. Geschichte einer Minderheit (= C.H.Beck Wissen). C.H. Beck, MĂŒnchen 2016, ISBN 978-3-406-69848-4.
‱ Romeo Franz, Alexandra Senfft: Großonkel Pauls Geigenbogen. Die Familiengeschichte eines preußischen Sinto, Wilhelm-Goldmann-Verlag, MĂŒnchen, 2024, ISBN 978-3-442-31707-3.
‱ Thomas Fricke: „Zigeuner“ im Zeitalter des Absolutismus. Bilanz einer einseitigen Überlieferung. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung anhand sĂŒdwestdeutscher Quellen (= Reihe Geschichtswissenschaft. Band 40). Centaurus-Verlags-Gesellschaft, Pfaffenweiler 1996, ISBN 3-8255-0063-2.
‱ Thomas Fricke: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung. Zur wĂŒrttembergischen Geschichte der Sinti und Roma im 19. Jahrhundert. Lang, Frankfurt am Main u. a. 1991, ISBN 3-631-43433-2.
‱ Jacqueline Giere: Die gesellschaftliche Konstruktion des Zigeuners. Zur Genese eines Vorurteils (= Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts. Band 2). Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 1996, ISBN 3-593-35443-8.
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‱ Martin Rheinheimer: „In die Erde könnten sie nicht kriechen“. Zigeunerverfolgung im frĂŒhneuzeitlichen Schleswig-Holstein. In: Historische Anthropologie. Band 4, 1996, S. 330–358.
‱ Romani Rose (Hrsg.): Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 1995, ISBN 3-929446-01-4.
‱ Martin Ruch: Zur Wissenschaftsgeschichte der deutschsprachigen „Zigeunerforschung“ von den AnfĂ€ngen bis 1900. Dissertation. Freiburg im Breisgau 1986.
‱ Wilhelm Solms: „Kulturloses Volk“? Berichte ĂŒber „Zigeuner“ und Selbstzeugnisse von Sinti und Roma (= BeitrĂ€ge zur Antiziganismusforschung. 4). I-Verb.de, Seeheim 2006, ISBN 3-9808800-8-7.
‱ Susan Tebbutt (Hrsg.): Sinti und Roma in der deutschsprachigen Gesellschaft und Literatur (= Forschungen zur Literatur- und Kulturgeschichte. 72). Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2001, ISBN 3-631-35349-9.
‱ RĂŒdiger Vossen: Zigeuner. Roma, Sinti, Gitanos, Gypsies. Zwischen Verfolgung und Romantisierung. Katalog zur Ausstellung „Zigeuner zwischen Romantisierung und Verfolgung: Roma, Sinti, Manusch, Cale in Europa.“ Hamburgisches Museum fĂŒr Völkerkunde. Ullstein, Frankfurt am Main 1983.
‱ Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“ (= Hamburger BeitrĂ€ge zur Sozial- und Zeitgeschichte. Band 33). Christians, Hamburg 1996, ISBN 3-7672-1270-6.

Weblinks

Commons

: Sinti people

– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Wiktionary: Sinto

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

‱ Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Homepage
‱ NiedersĂ€chsischer Verband Deutscher Sinti e. V.
‱ Zur Geschichte der Sinti in Hessen (digam.net) (Memento vom 20. November 2011 im Internet Archive)

Anmerkungen

cite-note-11. ↑ Landesverband RLP: Über die Kontroverse zum Gendern der Selbstbezeichnung Sinti und Roma. Landesverbandes RLP, abgerufen am 8. Juli 2024.
cite-note-22. ↑ Romarchive Glossar Eintrag Sinti, abgerufen am 17. Februar 2024.
cite-note-33. ↑ Die Endung „-iza“ bei sintiza ist ein slawisches Suffix, das bei femininen Formen auftritt. Vgl. hierzu z. B. die weiblichen Vornamen Barica, Danica, Dragica, Ljubica, Marica, Slavica.
cite-note-44. ↑ Donald Kenrick: Sinti und Roma von Indien bis zum Mittelmeer. 1998, S. 34.
cite-note-55. ↑ Michail Krausnick: Da wollten wir frei sein! Beltz und Gelberg, Weinheim 1983, ISBN 3-407-80642-6, S. 178.
cite-note-66. ↑ HYDERABAD: Gypsies hail from Sindh. DAWN, 25. September 2006, abgerufen am 1. MĂ€rz 2021.
cite-note-77. ↑ History of Sindhi Language. In: Sindhishaaan. Abgerufen am 1. MĂ€rz 2021.
cite-note-88. ↑ Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma InterdisziplinĂ€re Fachtagung Antiziganismus vom 29.11. bis 01.12.2012. Call for papers vom 17. Februar 2012, abgerufen am 19. Februar 2024 (Hervorhebungen nicht im Original).
cite-note-99. ↑ Bonaventura Vulcanius Brugensis: De Literis et Lingua Geatarum sine Gothorum. Leiden 1597, zit. nach: Kluge, S. 114.
cite-note-1010. ↑ The Raja who gave his life fighting for Hindustan against Arab Invasion. In: YouTube. New Delhi Times, abgerufen am 1. MĂ€rz 2021 (englisch, Vortrag von Tarek Fatah, Kolumnist der New Delhi Times.).
cite-note-1111. ↑ Martin Ruch: Zur Wissenschaftsgeschichte der deutschsprachigen „Zigeunerforschung“ von den AnfĂ€ngen bis 1900. Freiburg 1986, S. 52. Der gesamte Beschluss dort auf S. 363.
cite-note-1212. ↑ Thomas Fricke: „Zigeuner“ im Zeitalter des Absolutismus. Bilanz einer einseitigen Überlieferung. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung anhand sĂŒdwestdeutscher Quellen. Pfaffenweiler 1996; Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. Berlin 2007.
cite-note-1313. ↑ Ulrich Friedrich Opfermann: „Daß sie den Zigeuner-Habit ablegen“. Die Geschichte der „Zigeuner-Kolonien“ zwischen Wittgenstein und Westerwald. Frankfurt am Main u. a. 1997, 2. Aufl.; Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. Berlin 2007.
cite-note-141. Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. (Reihe Dokumente, Texte, Materialien; Band 65), Berlin: Metropol, 2007; eine allgemeine Darstellung zur PrĂ€senz des Familienverbands der Lagrave findet sich in: Ulrich Friedrich Opfermann: Zur Situation der „Zigeuner“ in den Territorialstaaten zwischen Main, Lahn und Sieg in der ersten HĂ€lfte des 18. Jahrhunderts. Drei FĂ€lle im Vergleich. In: Udo Engbring-Romang, Wilhelm Solms (Hrsg.) im Auftrag der Gesellschaft fĂŒr Antiziganismusforschung e. V.: „Diebstahl im Blick?“ Zur Kriminalisierung der „Zigeuner“ (= BeitrĂ€ge zur Antiziganismusforschung. Band 2), Seeheim 2005, S. 64–115.
cite-note-1515. ↑ Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. Berlin 2007.
cite-note-1616. ↑ Karola Fings: Rasse: Zigeuner. In: Herbert Uerlings, Iulia-Karin Patrut (Hrsg.): „Zigeuner“ und Nation. ReprĂ€sentation – Inklusion – Exklusion (= Inklusion/Exklusion. Studien zu Fremdheit und Armut von der Antike bis zur Gegenwart. Band 8), Frankfurt am Main et al. 2008, S. 273–309, hier S. 274.
cite-note-1717. ↑ Das Attribut „Plage“ wird auch von den Nationalsozialisten verwendet, z. B. als Titel der „AusfĂŒhrungsanweisungen“ vom 1. MĂ€rz 1939 zum Erlass vom Dez. 1938 „betr. BekĂ€mpfung der Zigeunerplage“. „Zigeunerunwesen“ kommt im NS-Jargon gleich oft vor, z. B. in Robert Ritters Schriften zur Selektion im Rahmen der Rassenhygienischen Forschungsstelle, oder im Polizei-Jargon des Reichskriminalpolizeiamts
cite-note-1818. ↑ Das Folgende vor allem nach: Rainer Hehemann: Die „BekĂ€mpfung des Zigeunerwesenes“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871–1933. Frankfurt am Main 1987; Thomas Fricke: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung. Zur wĂŒrttembergischen Geschichte der Sinti und Roma im 19. Jahrhundert. Frankfurt am Main u. a. 1991.
cite-note-1919. ↑ Rainer Hehemann: Die „BekĂ€mpfung des Zigeunerwesenes“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871–1933. Frankfurt am Main 1987, S. 294 ff.
cite-note-2020. ↑ So die AusfĂŒhrungsentschließung nach: Hermann Reich: Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz vom 16. Juli 1926. Kommentar. MĂŒnchen 1927, S. 1.
cite-note-2121. ↑ Werner Kurt Höhne: Die Vereinbarkeit der deutschen Zigeunergesetze und -verordnungen mit dem deutschen Recht, insbesondere der Reichsverfassung. Heidelberg o. J. (1930), S. 124–129.
cite-note-2222. ↑ Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950. Frankfurt am Main 2001, S. 119 ff.
cite-note-2323. ↑ Karola Fings, Frank Sparing: Das Zigeunerlager in Köln-Bickendorf 1935–1958. In: 1999. Zeitschrift fĂŒr Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. 1991, H. 3, S. 11–40, hier: S. 17.
cite-note-2424. ↑ Peter Sandner: Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1998, S. 40 ff.
cite-note-2525. ↑ Simone Trieder: Sinti in der DDR: Alltag einer Minderheit (Edition Zeit-Geschichte(n), Band 7). Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2020. zit. n. Simone Barrientos: Totgeschwiegen. in der Freitag 46/2020. freitag.de (Abonnement erforderlich).
cite-note-2626. ↑ Zu diesem Abschnitt siehe: Martin Luchterhandt: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der „Zigeuner“. LĂŒbeck 2000; Romani Rose (Hrsg.): Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. Heidelberg 1995; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996.
cite-note-2727. ↑ Karola Fings: Die „gutachtlichen Äußerungen“ der rassenhygienischen Forschungsstelle. In: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2007, S. 427–459, hier: S. 449.
cite-note-2828. ↑ Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2007, S. 238–246.
cite-note-2929. ↑ Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 381. Dort weitere Angaben fĂŒr andere Staaten, aus denen deportiert wurde.
cite-note-3030. ↑ So in etwa ĂŒbereinstimmend der Erste Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemĂ€ĂŸ Artikel 25 Absatz 1 des RahmenĂŒbereinkommens des Europarats zum Schutz Nationaler Minderheiten, Berlin 1999 sintiundroma.de (Memento vom 20. Januar 2012 im Internet Archive) (PDF), und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma.
cite-note-3131. ↑ Antwort der Bundesregierung auf Große Anfrage zu „Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen“, Deutscher Bundestag, 9. Wahlperiode, 21. Dezember 1982, Drucksache 9/2.360, S. 2.
cite-note-3232. ↑ Landesverein der Sinti in Hamburg e. V., Brief an die gadze, landesverein-hamburg.de (Memento vom 13. Februar 2015 im Internet Archive) (PDF).
cite-note-3333. ↑ Stefan Both: Timisoara: Tiganii germani din TimiĆĄoara , o poveste despre o comunitate exceptionala, pe cale de disperatie: „Curatenia si ordinea sunt pe primul loc pentru no“. adevarul.ro, 17. August 2016, abgerufen am 1. MĂ€rz 2021 (rumĂ€nisch).
cite-note-3434. ↑ S.Novice Jelinčič: Sinti so integralen del slovenskega naroda (Jelinčič: Sinti sind ein integraler Bestandteil der slowenischen Nation), Artikel vom 18. September 2008, abgerufen am 19. Februar 2024 (slowenisch).
cite-note-3535. ↑ Andreas Hundsalz unter Mitarbeit von Harald Schaaf: Soziale Situation der Sinti in der Bundesrepublik Deutschland (Endbericht) (= Schriftenreihe des Bundesministers fĂŒr Jugend, Familie und Gesundheit. Band 129) Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1982; Andreas Hundsalz: Zigeunerkinder. Eine sozialpsychologische Untersuchung schulrelevanter Merkmale. Frankfurt/M. 1980.
cite-note-3636. ↑ Peter Widmann: An den RĂ€ndern der StĂ€dte. Sinti und Jenische in der deutschen Kommunalpolitik. Berlin 2001, S. 196 f.
cite-note-3737. ↑ Vgl. Ester Quicker: Neuere Entwicklungen in der deutschsprachigen Fachliteratur zu Sinti- und Roma-Themen. In: Esther Quicker, Hans-Peter Killguss (Hrsg.): Sinti und Roma zwischen Ausgrenzung und Selbstbehauptung. Stimmen und HintergrĂŒnde zur aktuellen Debatte. Köln 2013, S. 228–247, hier 239.
cite-note-3838. ↑ Diese und die folgenden Angaben, soweit nicht anders belegt: Daniel Strauß (Hrsg.): Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma. Dokumentation und Forschungsbericht. Marburg 2011, S. 93f., 101.
cite-note-3939. ↑ Bundestag, Dokumente, Textarchiv 2011, bundestag.de.
cite-note-4040. ↑ Ester Quicker: Neuere Entwicklungen in der deutschsprachigen Fachliteratur zu Sinti- und Roma-Themen. In: Esther Quicker, Hans-Peter Killguss (Hrsg.): Sinti und Roma zwischen Ausgrenzung und Selbstbehauptung. Stimmen und HintergrĂŒnde zur aktuellen Debatte. Köln 2013, S. 228–247, hier: S. 239.
cite-note-4141. ↑ EuropĂ€ische Kommission (Hrsg.): Roma und Bildung. Herausforderungen und Möglichkeiten in der EuropĂ€ischen Union. Luxemburg 2012, S. 7: „Folglich hat sich die Situation der Roma [nach 1989] immer weiter verschlechtert: Diskriminierung gepaart mit extremer Armut hat in Bezug auf Bildung, BeschĂ€ftigung, Wohnraum und Gesundheit nachteilige Folgewirkungen. In den ausweglosesten Situationen wohnen arme Roma in den abgelegensten und verarmtesten lĂ€ndlichen Gebieten, wo sie mit sehr wenig ĂŒberleben können, oder sie migrieren und lassen sich in der Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen, eine Arbeit und Unterkunft am Rand von wohlhabenderen StĂ€dten nieder.“ (presenciagitana.org PDF).
cite-note-4242. ↑ Bundesministerium des Innern: Die nationalen Minderheiten in Deutschland. 1. Dezember 2014.
cite-note-4343. ↑ Rahmenvereinbarung zwischen der rheinland-pfĂ€lzischen Landesregierung und dem Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., 25. Juli 2005 (isim2015.rlp.de (Memento des Originals vom 4. Februar 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/isim2015.rlp.de PDF).
cite-note-4444. ↑ Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bremen e. V. (Bremer Sinti Verein e. V. und Bremerhavener Sinti Verein e. V.), 17. Juli 2012, PDF.
cite-note-4545. ↑ Roma und Sinti werden geschĂŒtzt, in: taz, 14. November 2012, siehe: taz.de.
cite-note-4646. ↑ Staatsvertrag regelt Beziehung zu Sinti und Roma. Welt online, 28. November 2013, (welt.de).
cite-note-romaniprojekt-4747. ↑ Die Österreichischen Roma. (Memento des Originals vom 8. Mai 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/romaniprojekt.uni-graz.at In: Dieter Halwachs: [romani] PROJEKT, Karl-Franzens-UniversitĂ€t Graz (romaniprojekt.uni-graz.at, abgerufen am 29. Januar 2019).
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cite-note-medienservicestelle-5050. ↑ Etwa 40.000 Roma und Sinti leben in Österreich. (Memento des Originals vom 4. MĂ€rz 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/medienservicestelle.at medienservicestelle.at, o. D. (abgerufen am 29. Januar 2019).
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cite-note-kv-roma-5252. ↑ Dokumentations- u. Informationszentrum. Kulturverein Österreichischer Roma (kv-roma.at), abgerufen am 24. MĂ€rz 2021.
cite-note-5353. ↑ Aktuelle Seite des Eidgenössischen Departement des Innern. Schutz nationaler Minderheiten, 2017, siehe: — (Memento vom 4. Februar 2017 im Internet Archive).
cite-note-5454. ↑ Bundesamt fĂŒr Kultur. Fahrende in der Schweiz, 27. Februar 2012, siehe: bak.admin.ch (Memento vom 4. November 2013 im Internet Archive).
cite-note-5555. ↑ Bundesamt fĂŒr Kultur. Fahrende in der Schweiz, 27. Februar 2012, siehe: bak.admin.ch (Memento vom 4. November 2013 im Internet Archive).
cite-note-5656. ↑ Katrin Reemtsma: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart. MĂŒnchen 1996, S. 65f.
cite-note-5757. ↑ Katrin Reemtsma: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart. MĂŒnchen 1996, S. 67.
cite-note-5858. ↑ Reinhold Lagrene: MĂŒndliche ErzĂ€hlkunst als Volkskultur. Betrachtungen aus der Innensicht. In: Wilhelm Solms, Daniel Strauß (Hrsg.): „Zigeunerbilder“ in der deutschsprachigen Literatur. Heidelberg 1995, S. 95f.
cite-note-5959. ↑ Siehe die – inzwischen aufgegebene – alte HP der frĂŒheren Kölner „Sinti Allianz“, die als „Blog“ noch vorliegt (2013): deutschezigeuner.blogspot.de; ferner: Katrin Reemtsma: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart. MĂŒnchen 1996, S. 67.
cite-note-6060. ↑ Katrin Reemtsma: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart. MĂŒnchen 1996, S. 67.
cite-note-6161. ↑ Siehe: Unterm Strich. Nachbetrachtungen zum „Zigeunerfestival“ in Köln. In: Nevipe. Nachrichten und BeitrĂ€ge aus dem Rom e. V. Nr. 4, 2012, S. 14–21, hier: S. 16 (romev.de (Memento des Originals vom 26. Dezember 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.romev.de PDF).
cite-note-6262. ↑ Katrin Reemtsma: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart. MĂŒnchen 1996, S. 66.
cite-note-6363. ↑ Deutschlandfunk Michael Hollenbach: Sinti: Die Freikirchen locken. Artikel vom 7. November 2017, abgerufen am 21. Februar 2024.
cite-note-6464. ↑ Vgl. z. B. Elisabeth Tauber: Du wirst keinen Ehemann nehmen. Respekt, Bedeutung der Toten und Fluchtheirat der Sinti Estraixaria. Berlin 2006, S. 34f.; Ulrich Friedrich Opfermann: „Daß sie den Zigeuner-Habit ablegen“. Die Geschichte der „Zigeuner-Kolonien“ zwischen Wittgenstein und Westerwald. Frankfurt a. M. u. a. 1997, 2. erg. Aufl., S. 170.
cite-note-6565. ↑ Reinhold Lagrene: Das deutsche Romanes. Geschichte einer nichtkodifizierten Sprache. In: Christel Stolz (Hrsg.): Neben Deutsch. Die autochthonen Minderheiten- und Regionalsprachen Deutschlands. Bochum 2009, S. 87–102.
cite-note-6666. ↑ Reinhold Lagrene: Die ErzĂ€hlkultur und ErzĂ€hlkunst deutscher Sinti und Roma. In: Daniel Strauß (Hrsg.): Die Sinti/Roma-ErzĂ€hlkunst. Heidelberg 1992; MĂŒndliche ErzĂ€hlkunst als Volkskultur. Betrachtungen aus der Innensicht. In: Wilhelm Solms, Daniel Strauß (Hrsg.): „Zigeunerbilder“ in der deutschsprachigen Literatur. Heidelberg 1995. Ausschnitte daraus zum Thema in: lpb-bw.de.
cite-note-6767. ↑ Anita Awusosi (Hrsg.): Die Musik der Sinti und Roma. Heidelberg 1996. Das Buch bezieht sich allerdings in weiten Teilen nicht auf von Sinti gemachte Musik, sondern auf solche von Angehörigen anderer Roma-Gruppen.
cite-note-6868. ↑ Reinhold Lagrene: MĂŒndliche ErzĂ€hlkunst als Volkskultur. Betrachtungen aus der Innensicht. In: Wilhelm Solms, Daniel Strauß (Hrsg.): „Zigeunerbilder“ in der deutschsprachigen Literatur. Heidelberg 1995, S. 95f.
cite-note-6969. ↑ Reinhold Lagrene: Das deutsche Romanes. Geschichte einer nicht kodifizierten Sprache. In: Christel Stolz (Hrsg.): Neben Deutsch. Die autochthonen Minderheiten- und Regionalsprachen Deutschlands. Bochum 2009, S. 87–102, hier: S. 88.
cite-note-7070. ↑ Ulrich F. Opfermann: Neues Testament in Romanes. In: Nevipe. Nachrichten und BeitrĂ€ge aus dem Rom e. V. Nr. 5, 2012, S. 23–24 (romev.de PDF). In dem Beitrag werden zwei Übersetzungen des Neuen Testaments ins Romanes – einmal der Kalderasch, dann der Sinti – vorgestellt.
cite-note-7171. ↑ Pia Maria Medusa Lagrin: Lebensreise. 
 Erinnerungen an ein Leben auf dem Drahtseil. Norderstedt 2011; siehe auch: HP des Dokumentationszentrums Deutscher Sinti und Roma: web.archive.org; Michael Faber: Schausteller. Volkskundliche Untersuchung einer reisenden Berufsgruppe im Köln-Bonner-Raum. Bonn 1982, 2., durchges. Aufl., S. 172ff.; Karola Fings, Ulrich F. Opfermann (Hrsg.): Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen. Paderborn 2013, S. 206ff.